StVO § 5 Abs 1
(besondere Maßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol; Lenken eine Fahrzeuges in alkoholbeeinträchtigtem Zustand; Anflutungsphase; Anwendung der Bestimmung auch bei nachträglicher Feststellung des Atemluftalkoholgehaltes)
VwGH 14. 12. 2007, 2007/02/0023