IngG 2006: § 2 Abs 1 lit a (Standesbezeichnung "Ingenieur"; Voraussetzungen für Verleihung; Reife und Diplomprüfung nach Lehrplan inländischer höherer technischer und gewerblicher Lehranstalt; Nichtanführen einer Lehranstalt in Durchführungsverordnung allein für Abweisung nicht ausreichend)
VwGH 12. 12. 2007, 2007/04/0115