AlVG § 36 Abs 2 (Richtlinien für die Beurteilung der Notlage)
NotstandshilfeV: § 2 Abs 2 (Beurteilung der Notlage unter Berücksichtigung der gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse des Arbeitslosen selbst sowie des mit dem Arbeitslosen im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehepartners; berechtigte Annahme eines gemeinsamen Haushalts)