AlVG § 7 Abs 3 Z 2 (Verfügbarkeit des Arbeitslosen; Erfordernis des berechtigten Aufenthalts, um eine unselbständige Beschäftigung aufzunehmen; nicht vorliegend)
BeschlussNr 1/80 des Assoziationsrates nach dem Assoziierungsabkommen zwischen der europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei: Art 6 Abs 1 (anwendbar nur auf Personen, deren aufenthaltsrechtliche und beschäftigungsrechtliche Stellung ordnungsgemäß ist)