ASVG § 70b (Rückerstattung von Beiträgen für den Nachkauf von Schul- und Studienzeiten soweit sie nicht anspruchs- oder leistungswirksam werden; keine analoge Anwendung auf den Nachkauf von Kindererziehungszeiten als Ersatzzeiten)
§ 227a Abs 1 (Kindererziehungszeiten als Ersatzzeiten für die Pensionsversicherung; ebenso)