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VwGH 21. 6. 2007, 2007/10/0118 (Sozialhilfe)

JudikaturSozialhilfeZfV 2008/1019ZfV 2008, 549 Heft 4 v. 2.9.2008

Tir SozialhilfeG: § 1 Abs 3 (Notlage; kein ausreichender Lebensunterhalt aus eigenen Kräften und Mitteln)

§ 7 Abs 2 (Ausmaß der Sozialhilfe, Berücksichtigung eines zumutbaren Einsatzes der eigenen Kräfte und Mittel; Anspruch auf eigene Einkünfte für einen bestimmten Monat, bloße Modalitäten, wie spätere Auszahlung, unbeachtlich)

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