NÖ SozialhilfeG 2000: § 26 Abs 2 Z 6 (Hilfe zur sozialen Eingliederung; Rechtsanspruch, jedoch nicht auf eine bestimmte Maßnahme oder Einrichtung; Gewährung nur nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Einrichtungen)
§ 32 Abs 1 (Hilfe zur sozialen Eingliederung, Begriff; Maßnahmen)