Stmk SozialhilfeG 1998: § 6 Abs 1 (Arbeitswilligkeit)
§ 6 Abs 2 lit b (Einsatz der eigenen Arbeitskraft darf von erwerbsunfähigen Personen nicht verlangt werden; keine Bindung an die diesbezügliche Beurteilung anlässlich der Gewährung eines Vorschusses auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe gem § 23 AlVG)