NÖ SozialhilfeG 2000: § 41 Abs 1 (Kostenersatzpflicht des Geschenknehmers, wenn der Hilfeempfänger innerhalb von fünf Jahren vor der Hilfeleistung Vermögen verschenkt, Abgrenzung eines Ausstattungsbestellungsvertrages von einer Schenkung)
ABGB § 1221 (Heiratsgut, Höhe)