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VwGH 29. 10. 2007, 2006/10/0108 (Sozialhilfe)

JudikaturSozialhilfeZfV 2008/1015ZfV 2008, 547 Heft 4 v. 2.9.2008

NÖ SozialhilfeG 2000: § 38 Abs 1 Z 2 (Kostenersatz durch den Hilfeempfänger, wenn nachträglich bekannt wird, dass er zur zeit der Hilfeleistung hinreichendes Einkommen oder Vermögen hatte; Erwerb des Vermögens vor oder während der Hilfeleistung nicht maßgebend; Sparvermögen, das die anrechnungsfreie Höhe übersteigt)

§ 40 Abs 1 (Verjährung des Anspruches des Sozialhilfeträgers auf Kostenersatz)

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