WaffG § 8 Abs 1 Z 1 (Verlässlichkeit; Prognose der missbräuchlichen oder leichtfertigen Verwendung; Schlussfolgerung aus der bloßen Tatsache eines unbefugten Besitzes nicht in jedem Fall zutreffend)
§ 8 Abs 1 Z 3 (Verlässlichkeit; Prognose der Überlassung an Nichtberechtigte)