VwGG § 27 Abs 1 (Säumnisbeschwerde; Frist; Entstehen und Erlöschen der Entscheidungspflicht bei Vorgehen nach § 6 AVG)
VfGH 14. 6. 2007, 2007/18/0273
Nach der hg Rsp bewirkt die Weiterleitung eines Anbringens gemäß § 6 AVG das Erlöschen der Entscheidungspflicht der weiterleitenden Beh und trifft mit dem Einlangen des weitergeleiteten Antrags bei der „zuständigen“ Beh diese die Entscheidungspflicht. Diese Rechtswirkungen treten unabhängig davon ein, ob die Weiterleitung rechtens erfolgt ist (VwGH 28. 1. 2003, 2000/18/0031 = ZfVB 2004/495, 527, sowie die weitere bei Hauer/Leukauf, Verwaltungsverfahren6 [2004], zu § 6 Abs 1 AVG in E 26 zit Rsp).