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VwGH, 27. 6. 2007, 2007/04/0034 (Verwaltungsgerichtsbarkeit)

VerwaltungsgerichtsbarkeitZfV 2008/176ZfV 2008, 109 Heft 1 v. 7.3.2008

B-VG Art 132 (Säumnisbeschwerde, Legitimation, keine; Untergang der Zuständigkeit der belangten Behörde durch Gesetzesänderung)

VwGH, 27. 6. 2007, 2007/04/0034

Unabdingbare Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Beschwerde gemäß Art 132 B-VG ist, dass jene Beh, der Säumnis zur Last gelegt wird, verpflichtet war, über den betreffenden Antrag (Parteibegehren) zu entscheiden (VwGH Beschluss 26. 2. 2004, 2004/21/0008, mwN). Ist die Zuständigkeit der (ursprünglich) säumigen bel Beh zur Entscheidung über ein Parteibegehren nach Einbringung der Säumnisbeschwerde infolge einer Gesetzesänderung (hier: Wegfall der Zuständigkeit der Sbg LReg zur Entscheidung über den Feststellungsantrag der bf Partei durch Außerkrafttreten des § 2 Abs 3 Sbg TourismusG 2003 durch LGBl 2006/126) weggefallen und damit ihre Entscheidungspflicht untergegangen, so ist die Säumnisbeschwerde wegen des Verlustes der (ursprünglich vorhandenen) Berechtigung der bf Partei zu ihrer Erhebung zurückzuweisen (VwGH Beschluss 21. 5. 1991, 89/12/0090, Slg 13.442/A). Zurückweisung.

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