B-VG Art 131 Abs 1 (Beschwerde, keine Beschwerdelegitimation; Bestellung eines nichtamtlichen Sachverständigen; Bescheidwirkung nur gegenüber Sachverständigen; Verfahrensanordnung gegenüber Partei)
VwGH 25. 5. 2007, 2007/02/0144
Die Bestellung eines nichtamtlichen Sachverständigen hat nur diesem gegenüber den Charakter eines verfahrensrechtlichen B, gegenüber der Partei jedoch den Charakter einer - nur mit gegen den (abschließenden) B zulässigen Beschwerde anfechtbaren - Verfahrensanordnung. Zurückweisung.