Wer sich mit dem österreichischen Umweltrecht beschäftigt, sieht sich einem weit verästelten und in die verschiedensten Rechtsmaterien hineinreichenden Rechtsgebiet gegenüber: Das Umweltrecht - eine kompetenzrechtliche Querschnittsmaterie - stellt sich als nur schwer durchdringbares Dickicht dar, über das sich nur mühevoll ein Überblick verschaffen lässt.