Keine Verletzung
B 931/06, 11. 6. 2007
Die Zurückweisung eines Devolutionsantrages zu einem Feststellungsantrag betreffend die dienstliche Funktion erfolgte zu Recht, weil der Bf zwischenzeitig zum Polizeidirektor bestellt sowie die Weisung über seine Abberufung von der Funktion als Stellvertreter des Generaldirektors für die öff Sicherheit zurückgezogen wurde.