NAG § 1 Abs 1 (Erteilung, Versagung und Entziehung von Aufenthaltstiteln von Fremden, die sich länger als sechs Monate im Bundesgebiet aufhalten; Dokumentation von bestehenden Aufenthalts- und Niederlassungsrechten)
§ 51 bis 56 (Fragen des Niederlassungsrechts für EWR-Bürger und deren Angehörige sowie dessen Dokumentation)