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VfGH B 1019/06, 3. 3. 2007 (Fremdenpolizei)

JudikaturVfGHZfV 2007/2813ZfV 2007, 1235 Heft 6 v. 14.1.2008

NAG § 1 Abs 2 (Geltungsbereich, keine Geltung für Fremde, die nach dem AsylG 2005 und nach vorigen asylgesetzlichen Bestimmungen zum Aufenthalt berechtigt sind, soweit dieses Bundesgesetz nicht anderes bestimmt; keine Anwendung auf Fremde mit vorläufiger Aufenthaltsberechtigung nach dem AsylG 1997 während des laufenden Asylverfahrens; keine verfassungsrechtlichen Bedenken)

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