ZiviltechnikerkammerG: § 29 (Wohlfahrtseinrichtungen, Versorgungsleistungen)
§ 31 Abs 1 (Statut der Wohlfahrtseinrichtungen, Festsetzung näherer Bestimmungen ua über die Beitragspflicht, die Art der Berechnung der Leistungen, die Gewährung und Höhe der Leistungen, in einem Statut)