RAO § 1a Abs 1 (Eintragung in die Liste der Rechtsanwalts-Gesellschaften; keine verfassungsrechtlichen Bedenken)
§ 1a Abs 2 (ebenso; Anmeldungsvoraussetzungen)
§ 1b Abs 1 (Firma oder Bezeichnung darf nur Namen eines oder mehrere bestimmter Personen enthalten; keine verfassungsrechtlichen Bedenken)