AVG § 19 Abs 3 (Ladungen; Erscheinungspflicht; Nichtbefolgung, Entschuldigungsgründe; rechtszeitige Bekanntgabe; öffentliche mündliche Verhandlung vor UVS; Rechtsanwalt; Zahnschmerzen; Erstuntersuchung vor Termin; Vorlage der ärztlichen Bestätigung erst Tage später)
VStG § 51f Abs 2 (öffentliche mündliche Verhandlung; Durchführung der Verhandlung und Verkündung trotz Abwesenheit der Partei; Voraussetzung ordnungsgemäße Ladung)