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VwGH 2007/02/0035, 30. 3. 2007 (Verwaltungsverfahren)

JudikaturVwGHZfV 2007/2784ZfV 2007, 1221 Heft 6 v. 14.1.2008

AVG § 60 (Bescheide, Begründung; Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens und bei Beweiswürdigung maßgebenden Erwägungen, aktenwidrige Annahme)

2007/02/0035, 30. 3. 2007

Die Annahme der bel Beh (die keine mündliche Verhandlung durchgeführt hat) zur Lenkereigenschaft des Bf steht mit dem Akteninhalt nicht in Übereinstimmung: Der Zeuge D gab in seiner Einvernahme nämlich ausdrücklich an, er selbst habe das Fahrzeug nicht nur - wie die bel Beh unterstellte - zum sondern auch vom fraglichen Lokal weg gelenkt. Dadurch, dass sich die bel Beh mit diesen Angaben nicht (entsprechend) auseinandergesetzt hat, hat sie gegen die aus § 60 AVG iVm § 24 VStG resultierende Begründungspflicht verstoßen, wobei die Relevanz dieses Verfahrensmangels auf der Hand liegt. Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften.

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