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VwGH 2006/07/0108, 29. 3. 2007 (Verwaltungsverfahren)

JudikaturVwGHZfV 2007/2777ZfV 2007, 1219 Heft 6 v. 14.1.2008

AVG: § 13 Abs 8 idF BGBl I 1998/158 (Antragsänderung in jeder Lage des Verfahrens; Sache darf dadurch ihrem Wesen nach nicht geändert und sachliche und örtliche Zuständigkeit nicht berührt werden; Kriterien)

§ 37 (Ergänzung des Ermittlungsverfahrens nach Antragsänderung)

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