AVG § 45 Abs 2 (Beweis; Privatgutachten unterliegen der freien Beweiswürdigung)
§ 52 Abs 1 (Sachverständiger; Amtssachverständiger; dieser kann alle auf seinem Fachgebiet vorgelegten Beweise (und Privatgutachten) in sein Gutachten einbeziehen)
2006/07/0049, 26. 4. 2007