Stmk BauG: § 27 (Baubewilligungsverfahren, mündliche Verhandlung, Präklusion; Verlust der Parteistellung bei Unterlassung der Erhebung von Einwendungen¸ ordungsgemäße Kundmachung vorausgesetzt; fehlender Hinweis auf den Verlust der Parteistellung)
AVG § 42 Abs 1 (Präklusion, Verlust der Parteistellung bei Unterlassung der Erhebung von Einwendungen; ordungsgemäße Kundmachung vorausgesetzt; fehlender Hinweis auf den Verlust der Parteistellung)