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VwGH 2005/05/0260, 14. 11. 2006 (Verwaltungsverfahren)

JudikaturVwGHZfV 2007/2760ZfV 2007, 1215 Heft 6 v. 14.1.2008

AVG § 13 Abs 3 (Anbringen, Mangel, Verbesserungsauftrag; unklarer Wiederaufnahmeantrag ohne Angabe des Zeitpunkts, an dem vom Wiederaufnahmsgrund Kenntnis erlangt wurde)

§ 69 Abs 1 (rechtskräftig abgeschlossenes Verfahren, Wiederaufnahme)

§ 69 Abs 2 (ebenso, Frist, Einbringungsbehörde; nur die innerhalb der Frist vorgebrachten Wiederaufnahmsgründe maßgebend; zur Konkretisierung gegebenenfalls Verbesserungsauftrag)

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