VStG § 5 Abs 1 (Schuld, Vorsatz)
§ 5 Abs 2 (unverschuldete Unkenntnis der Verwaltungsvorschrift; verschuldeter Rechtsirrtum schließt Vorsatz nicht aus; Erkundigungspflicht bei der Behörde oder einer dazu gesetzlich berufenen Einrichtung oder Stelle)
VStG § 5 Abs 1 (Schuld, Vorsatz)
§ 5 Abs 2 (unverschuldete Unkenntnis der Verwaltungsvorschrift; verschuldeter Rechtsirrtum schließt Vorsatz nicht aus; Erkundigungspflicht bei der Behörde oder einer dazu gesetzlich berufenen Einrichtung oder Stelle)