SchulpflichtG: § 9 Abs 6 (Erlaubnis zum Fernbleiben von der Schule; keine Erlaubnis für einen vergangenen Zeitraum möglich)
VwGG § 33 Abs 1 (Bescheidbeschwerde, sonstige Gegenstandslosigkeit; zeitliche Überholung, Versagung einer beantragten Erlaubnis zum Fernbleiben vom Schulbesuch gemäß § 9 Abs 6 SchulpflichtG)