UVP-G 2000 § 3 Abs 1 (Vorhaben, UVP-Pflicht; Teile von Vorhaben, Beurteilung der UVP-Pflicht für das Teilvorhaben; künftige Vorhaben irrelevant)
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§ 3 Abs 7 (UVP-Pflicht, Feststellungsbescheid; keine Parteistellung von Nachbarn, aber Bindungswirkung für alle künftigen Verfahren)