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VwGH 2007/02/0050, 20. 4. 2007 (Straßenpolizei)

JudikaturVwGHZfV 2007/2702ZfV 2007, 1199 Heft 6 v. 14.1.2008

StVO § 45 Abs 1 (Ausnahmebewilligung, auf Antrag durch Bescheid; keine Erteilung an unbestimmten Personenkreis)

2007/02/0050, 20. 4. 2007

Die Erteilung einer Ausnahmebewilligung gem § 45 Abs 1 StVO (durch B) an einen nach Name und Zahl nicht bestimmten Personenkreis kommt nicht in Frage (VwGH 31. 7. 1998, 98/02/0059 = ZfVB 1999/1850). Abweisung.

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