AlVG § 10 Abs 1 Z 4 (Aufforderung zum Nachweis ausreichender Anstrengungen zur Erlangung einer Beschäftigung; Aufforderung zum Nachweis von zwei Bewerbungen wöchentlich; alleiniges Zuwiderhandeln gegen die vorgeschriebene Zahl von Bewerbungen rechtfertigt Verlust des Anspruchs auf Notstandshilfe nicht, Gesamtverhalten des Arbeitslosen ist zu beurteilen)
2005/08/0041, 20. 12. 2006