AlVG § 10 Abs 1 (Vereitelung der Annahme einer zugewiesenen zumutbaren Beschäftigung; Bewerbung nach Verstreichen eines beinahe vierwöchigen Zeitraums ab Kenntnis der Bewerbungsmöglichkeit, als Vereitelung zu werten)
2005/08/0076, 20. 12. 2006
Im vorliegenden Fall ist die Vorgangsweise des Bf als Vereitelung iSd § 10 Abs 1 AlVG zu werten. Trotz Kenntnis der Bewerbungsmöglichkeit hat der Bf nämlich eine zwei Wochen bei weitem überschreitende Zeit verstreichen lassen, ehe er sich beworben hat.