ASVG § 4 Abs 2 (Dienstnehmereigenschaft, Verhältnis persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit; Integration des Beschäftigten in den Betrieb des Beschäftigers; Gestaltungsspielraum des Dienstnehmers, bei Verkaufstätigkeiten nicht von vornherein auszuschließen; im vorliegenden Fall kein Spielraum des Dienstnehmers für eine eigene unternehmerische Gestaltung)
2003/08/0274, 20. 9. 2006