Wr SozialhilfeG: § 10 idF LGBl 1998/1 (Kostenersatzpflicht der nahen Angehörigen im Rahmen ihrer Unterhaltspflicht; Maßgeblichkeit des bürgerlichen Rechts)
Wr SozialhilfeG: § 10 idF LGBl 1998/1 (Kostenersatzpflicht der nahen Angehörigen im Rahmen ihrer Unterhaltspflicht; Maßgeblichkeit des bürgerlichen Rechts)