ORF-G § 3 Abs 1 (Versorgungsauftrag; „nach Maßgabe der technischen Entwicklung und der wirtschaftlichen Tragbarkeit“; keine Einschränkung bloß auf geographisch exponierte Gebiete; keine Vorsorgepflicht durch eine Zusatzversorgung für singuläre Vorfälle ohne Anhaltspunkte für ein gehäuftes Vorkommen solcher technischer Gebrechen)
2007/04/0067, 26. 4. 2007