SPG: § 5a Abs 1 idF BGBl 1997/12 (Einhebung von Überwachungsgebühren; drei alternative Tatbestandsmerkmale; ua für Vorhaben, die - wenn auch nur mittelbar - Erwerbsinteressen dienen; auch ideeller Verein kann erwerbswirtschaftlich tätig sein; Begriff „Erwerbsinteresse“)
2006/05/0034, 21. 3. 2007