B-VG Art 129a Abs 1 Z 2 (Unabhängige Verwaltungssenate, Beschwerden wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt)
AVG §§ 67a Abs 1 Z 2, 67c (ebenso)
FrG1997: § 53 Abs 1 (Sicherung der Zurückweisung, Grenzkontrollbereich, Unmöglichkeit des sofortigen Verlassens des Bereiches aus rechtlichen oder faktischen Gründen, Auftrag an Fremden zum Verbleib an einem bestimmten Ort in diesem Bereich; keine Basis für Freiheitsentziehung, Zurückweisungszone des Flughafens Wien-Schwechat, Prüfung des Bestehens einer „Haftsituation“, Information des Fremden über Möglichkeiten der Kontaktaufnahme mit Außenwelt bzw freiwilligen Ausreise)