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2006/05/0047-0050, 24. 4. 2007 (Monopole)

JudikaturVwGHZfV 2007/2666ZfV 2007, 1182 Heft 6 v. 14.1.2008

Oö SpielapparateG: § 2 Abs 2 (Geldspielapparate; Begriff)

§ 2 Abs 3 (Geldspielprogramme; Begriff; die begründete Annahme, dass das Spielteilergebnis für den Spieler nicht beeinfluss- oder berechenbar ist, genügt zur Qualifikation eines Programms als Geldspielprogramm)

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