GlücksspielG: § 2 Abs 1 (Ausspielungen; Begriff)
§ 4 Abs 1 (Ausnahme vom Glücksspielmonopol; Voraussetzungen; Ausnahme ist auf gewerblich organisierte Glücksspiele in Form von Ausspielungen nicht anwendbar)
2004/05/0268, 24. 4. 2007
GlücksspielG: § 2 Abs 1 (Ausspielungen; Begriff)
§ 4 Abs 1 (Ausnahme vom Glücksspielmonopol; Voraussetzungen; Ausnahme ist auf gewerblich organisierte Glücksspiele in Form von Ausspielungen nicht anwendbar)
2004/05/0268, 24. 4. 2007