HGG 2001: § 31 Abs 1 idF BGBl I 2002/103 (Wohnkostenbeihilfe; Abgeltung jener Kosten, die nachweislich während des Wehrdienstes für die erforderliche Beibehaltung jener eigenen Wohnung entstehen, in der die Anspruchsberechtigten nach dem MeldeG gemeldet sind; keine verfassungsrechtlichen Bedenken)
§ 31 Abs 2 (eigene Wohnung; Begriff; Rechtsprechung zu § 33 Abs 2 HGG 1992 gilt auch für § 31 HGG 2001)