KFG § 102 Abs 1 (Pflichten des Kraftfahrzeuglenkers, Fahrzeugüberprüfung; inkludierte Pflicht die Inbetriebnahme oder das Lenken bei festgestellten Mängeln zu unterlassen; Vorwurf des Lenkens; Tatort Ort des Lenkens)
VStG § 7 (Anstiftung, Beihilfe, Überladenes Fahrzeug, Tatort Ort des Lenkens)