ForstG § 172 Abs 6 (forstpolizeilicher Auftrag, ausreichende Präzisierung)
§ 174 Abs 2 lit b Z 33 (Übertretung, Unterlassung der in § 172 Abs 6 bezeichneten Vorkehrungen; Ungehorsamsdelikt; Glaubhaftmachung, an der Erfüllung des rechtskräftigen forstpolizeilichen Auftrages gehindert gewesen zu sein)