Energie-RegulierungsbehördenG: § 10 Abs 1 Z 1 (Überwachungs- und Aufsichtsfunktion der Energie-Control GmbH; Wettbewerbsaufsicht über alle Marktteilnehmer und Netzbetreiber; Maßstab für die Überwachungs- und Aufsichtsfunktionen sind die Marktregeln)
Energie-RegulierungsbehördenG: § 10 Abs 1 Z 1 (Überwachungs- und Aufsichtsfunktion der Energie-Control GmbH; Wettbewerbsaufsicht über alle Marktteilnehmer und Netzbetreiber; Maßstab für die Überwachungs- und Aufsichtsfunktionen sind die Marktregeln)