Sbg EinforstungsrechteG: § 24 Abs 1 (Ablösung von Nutzungsrechten; Voraussetzungen und Formen der Ablösung; Voraussetzungen der Unzulässigkeit der Ablösung; Entscheidung stellt auf Einzelfall ab; Bewirtschaftungsmöglichkeiten anderer landwirtschaftlicher Betriebe, die auch über Einforstungsrechte verfügen, sind nicht zu berücksichtigen)