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VfGH B 716/06, 7. 6. 2006 (VERFASSUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVfGHZfV 2007/2468ZfV 2007, 1079 Heft 5 v. 13.11.2007

VfGG: § 82 Abs 1 (Beschwerdefrist, sechs Wochen; keine Unterbrechung der Frist durch Einbringung eines Verfahrenshilfeantrages bei unzuständiger Stelle)

B 716/06, 7. 6. 2006

Der angef B war der Antragstellerin am 17. 1. 2006 zugestellt worden, das Schreiben der Antragstellerin ist als Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Beschwerdeführung gegen den genannten B zu deuten.

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