VereinsG 2002: § 27 (Ende der Rechtspersönlichkeit des Vereins; bei Liquidation mit Eintragung ihrer Beendigung im Vereinsregister; eingeschränkte Rechtspersönlichkeit eines behördlich aufgelösten Vereins in Liquidation)
VereinsG 2002: § 27 (Ende der Rechtspersönlichkeit des Vereins; bei Liquidation mit Eintragung ihrer Beendigung im Vereinsregister; eingeschränkte Rechtspersönlichkeit eines behördlich aufgelösten Vereins in Liquidation)