BSVG: § 2 Abs 1 Z1 (Pflichtversicherung in Kranken- und Pensionsversicherung nach dem BSVG, Personen, die auf ihre Rechnung und Gefahr einen land(forst)wirtschaftlichen Betrieb führen, ua auch Nebengewerbe, auch Vermieten und Einstellen von Reittieren)
§ 23 (Beitragsgrundlagen)