MRK: Art 6 Abs 1 (civil rights, Vergabeverfahren; Recht auf „öffentliche Anhörung“, Unterbleiben einer mündlichen Verhandlung bei unbestrittenem Sachverhalt und bei bloßen Rechtsfragen ohne besondere Komplexität, ebenso bei unmissverständlichem Verzicht)
B 840/03, 23. 6. 2005