Verletzung (Gesetz)
G 16/06, 19. 6. 2006
Keine sachliche Rechtfertigung für Wegfall der Betriebsrente beim Anfall einer Alterspension oder einer Pension wegen Minderung der Arbeitsfähigkeit oder bei Betriebsaufgabe vor, wobei an die Stelle der Betriebsrente eine versicherungsmathematisch berechnete Rentenabfindung in halber Höhe tritt (§§ 148i Abs 1 und 148j Abs 2 erster Satz idF des Abschnitts II der 22. Nov zum BSVG, BGBl I 1998/140).