Keine Verletzung (Gesetz)
B 525/06, 29. 11. 2006
Keine Verletzung des Vertrauensschutzes, kein unsachliches Sonderopfer durch Erhöhung des Beitrages für Beamte des Ruhestandes und Hinterbliebene durch § 47 Abs 3 und Abs 5 Wr PensionsO 1995 idF der 13. Novelle LGBl 44/2004.